Pflegeimmobilie - ist nicht gleich Pflegeimmobilie! Diesen wichtigen Unterschied sollten Sie als Investor kennen.
Wir verstehen unter "Pflegeimmobilie" nur die "Stationäre Pflegeeinrichtung" - ein Unterbereich von Seniorenimmobilien, welche zu den Sozialimmobilien gezählt werden. Bei der Stationären Pflegeeinrichtung ist der Betreiber durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (Sozialgesetzbuch) gesetzlich gebunden. Für Sie als Investor bedeutet dies, dass Ihre Mietzahlungen/Immobilienrente auch dann gesichert sind, wenn die zu pflegende Bewohner/innen die finanziellen Voraussetzungen für die Kosten (versch. Pflegestufen) in der Pflegeeinrichtung nicht erfüllen oder wenn die Pflegeimmobilie (Pflege-Zimmer) übergangsweise leersteht!
Quelle: Wirtschaftshaus
Dieser kleine aber entscheidende Unterschied macht die "Pflegeimmobilie" für Sie als Investor so interessant. Wichtig: Nicht jede auf altersgerechtes Wohnen hin konzipierte Immobilie oder Immobilienform zählt nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) zu den förderfähigen Pflegeimmobilien. Förderfähige Sozialimmobilien mit medizinischem Charakter sind beispielsweise auch:
Prüfen Sie also genau vor dem Kauf, ob die Immobilie nach SGB (Sozialgesetztbuch) förderungsfähig ist oder nicht!
Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!