Was ist ein Energieausweis?

Mit Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Eigentümer bei Verkauf und Neuvermietung von Gebäuden dem Interessenten unaufgefordert einen Gebäude-Energieausweis zugänglich machen.

Die Vorlagepflicht ist über das GEG gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit und ein damit verbundenes Bußgeld.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Bei dem Bedarfsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf der Immobilie errechnet. Die Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Geometrie (Abmessungen) des Gebäudes dienen hierbei als Grundlage. Gebäude sind so energetisch vergleichbar. Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977 ist ein Verbrauchsausweis zulässig. In dem Verbrauchsausweis wird ausschließlich der gemessene Heizenergieverbrauch desGebäudes der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Dieser Verbrauch ist abhängig vom Nutzerverhalten und von der Belegung der Immobilie.

Für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten-, die nicht mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen, ist zwingend ein Bedarfsausweis auszustellen.

Für Nicht-Wohngebäude ist der Verbrauchsausweis immer zulässig. Hier wird neben dem Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre zusätzlich der in diesem Zeitraum verbrauchte Strom berücksichtigt.

Sind in einem Gebäude Wohn- und Gewerbeflächen vorhanden, so benötigen Sie, je nach Art des Gewerbes, einen Ausweis für den -Wohngebäudeteil- und einen Ausweis für Nicht-Wohngebäudeteil. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne dazu.

Das Ausweisformular ist bei beiden Ausweisen gleich. Im Bedarfsausweis ist die 2. Seite ausgefüllt. Dort befindet sich der berechnete Energiebedarf des Gebäudes. Im Verbrauchsausweis sind die gemessenen Heizenergieverbräuche auf der Seite 3 eingetragen. In beiden Ausweisen sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf Seite 4 vermerkt.

Die Energieangaben werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben.

Quelle und Text: https://www.energieausweis-to-go.de/

Was ist ein Energieausweis?
Hier kostenlos Ihre
Immobilie bewerten