MAKLERBEDINGUNGEN

Immobilienmaklerin Hilde Redel verpflichtet sich unseren Kunden (Käufer und Verkäufer) alle Informationen zu geben oder zu beschaffen, welche für die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrags von Bedeutung sein können. Immobilienmaklerin Hilde Redel ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen oder gar in Vorleistungen zu treten.

PROVISION

Der Kunde (Käufer und Verkäufer) verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrags zur Vermittlung einer Wohnimmobilie eine einmalige Maklerprovision für das Auftragsobjekt an Immobilienmaklerin Hilde Redel zu zahlen. Die Provisionshöhe bei Wohnimmobilien richtet sich nach unseren Leistungspakete: Basic, Classic & Premium. Bei allen anderen Immobilienarten s.u. sind Provisionsvereinbarung abweichend unseren Leistungspaketen zulässig. Bei einem angestrebten Kauf oder im Vermietungsfall werden folgende Konditionen mit Immobilienmaklerin Hilde Redel vereinbart:

Es wird eine Maklergebühr von 2,38%, 3,57% oder 4,38% des Kaufpreises inkl. gesetzlich geltende MwSt. oder ein Pauschalbetrag entsprechend vereinbart welcher in voller Höhe sowie unabhängig von unserem Aufwand zu entrichten ist. Im Anmietungsfall wird eine Maklergebühr von 2 (zwei) Nettokaltmieten bei Gewerbeeinheiten 3 (drei) Nettokaltmieten vereinbart, diese trägt der Eigentümer/Vermieter. Weitere Vereinbarungen, zu Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Beauftragung einer Marktwert Analyse, einem ImmoWertReport, einer Grundriss-Erstellung und Optimierung sowie die Bestellung eines Energieausweises sowie spezielle Anfragen erhalten Sie auch über unsere Homepage.

Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision welche ausschliesslich nur für Wohnimmobilien gilt und ab dem 23.12.2020 in Kraft tritt

Die neuen BGB-Vorschriften betreffen neue Regelungen, welche ausschließlich nur beim Kauf/Verkauf von Wohnimmobilien (insbesondere Wohnungen oder Einfamilienhäuser) ab dem 23.12.2020 gelten und daher neue Regelungen zur Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser betreffen, welche nach §656c BGB und §656d BGB gelten, wenn nach §656b BGB der Käufer ein Verbraucher ist. Ab dem 23.12.2020 bedarf der Nachweis oder Beauftragung einer Maklertätigkeit nach §656a BGB der Textform. Daher gelten bei der Vermittlung von Wohnimmobilien für IMMO REDEL und FINANZEN REDEL ab dem 23.12.2020 die neuen "gesetzlichen BGB Vorschriften" nach §656c BGB sowie nach §656d BGB

Für unsere Vermittlungstätigkeiten ab dem 23.12.2020 für Wohnimmobilien müssen daher getrennte Provisionsvereinbarungen über eine Auftragsbestätigung oder über einen separaten Maklervertrag mit den entsprechenden Mindestlaufzeiten unserer Leistungspakete (Basic, Classic & Premium) abgeschlossen werden. Bei vorzeitiger Beendigung der vereinbarten Mindestlaufzeit, verpflichtet sich der Auftraggeber die bereits getätigten Ausgaben während der Vermarktung zu übernehmen. Die zwischen Makler und Verkäufer vereinbarte Innenprovision nach unseren jeweiligen Leistungspaketen ist auch gültig für die Vereinbarung mit dem Käufer. Die Höhe der Provision nach Leistungspaket ist für beide Parteien in gleicher Höhe nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags verpflichtend. Spätere Nachlässe zugunsten des einen Vertragspartner gelten auch für den anderen. Maklertätigkeiten für Wohnimmobilien ohne einen Nachweis der Maklertätigkeit nach §656a oder den Abschluss einer Auftragsbestätigung oder eines Maklervertrags können aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr angeboten werden. Der Maklervertrag sowie die Beauftragung des Nachweises einer Maklertätigkeit bedarf daher der Textform nach §656a BGB.

Immobilien welche nicht unter die neuen BGB-Vorschriften zur Maklerprovision fallen

Für alle anderen Immobilienarten, welche unser Büro vertreibt: u.a. Zweifamilienhäuser (ZFH), Dreifamilienhäuser (MFH), Mehrfamilienhäuser (MFH), Kapitalanlagen, Rendite- und Gewerbeanlagen, Gewerbe- & Industrieimmobilien, Neubauobjekte, Pflege- und Seniorenimmobilien, Stellplätze, Garagen sowie Tiefgaragen und auch für diverse Auslandsimmobilien gelten die neuen BGB Vorschriften nicht und können daher frei nach §652 BGB mit unserem Büro verhandelt werden.

Die neuen BGB Regelungen sind lediglich auf Wohnimmobilien bezogen, insbesondere auf Wohnungen und Einfamilienhäuser und ausschliesslich auch nur dann wenn der Käufer ein Verbraucher nach §656b BGB darstellt.  

FÄLLIGKEIT

Die Provision wird fällig und ist verdient, wenn ein Kaufvertrag/Mietvertrag über Immobilienmaklerin Hilde Redel zustande kommt, bei Abschluss des Vertrages. Der Kunde zahlt an Immobilienmaklerin Hilde Redel für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen notariell bestätigten Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 2,38%, 3,57% oder 4,38% des Kaufpreises inkl. gesetzlich geltende MwSt. oder ein Pauschalbetrag entsprechend vereinbart wurde in voller Höhe und unabhängig von unserem Aufwand innerhalb von 14 Tagen zu entrichten ist.

MAKLERBEDINGUNGEN
Hier kostenlos Ihre
Immobilie bewerten